Kosten
Gesetzlich Versicherte:
Ab dem 01.01.2025 gehöre ich zu den Vertragspsychotherapeuten. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen (in der Regel) die Kosten für die Psychotherapie bei mir übernehmen. Hierzu wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Nach Bewilligung der Krankenkasse, kann mit der Therapie begonnen werden.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen, bzw. die Beihilfekasse, die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Krankenkasse/Beihilfekasse bzgl. der Formalitäten zur Antragsstellung und bringen Sie diese Informationen zum Erstgespräch mit.
Selbstzahler:
Gesetzliche Vertreter können die Psychotherapie auch selbst tragen. Hierbei richte ich mich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).